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Krankenkommunion und Krankensalbung

Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem kranken Christen eine besondere Gnade.

In den Tagen der Krankheit mit der Gemeinde und mit Jesus Christus in Verbindung zu bleiben, das ist Sinn und Zweck der Krankenkommunion. Sie kann als Wegzehrung auf dem Sterbebett oder einfach als Krankenkommunion empfangen werden. Dabei wird der Leib Christi von einem/r Beauftragten in die Wohnung des Kranken gebracht und ihm unter Gebet gereicht. Wünschenswert ist die Bereitstellung von einer oder zwei Kerzen im Krankenzimmer, einer Schale mit Weihwasser und einem Stehkreuz. Diese Gegenstände sollten auf eine passende Tischdecke gestellt werden. Blumen bilden einen geeigneten Rahmen.

Schon die Evangelien legen immer wieder Zeugnis davon ab, in welch hohem Maße unser Herr Jesus Christus sich selbst um kranke Menschen in ihrer körperlichen und geistigen Not gesorgt und wie sehr er diese tätige Sorge seinen Gläubigen zur Aufgabe gemacht hat. Am deutlichsten wird dies am Sakrament der Krankensalbung sichtbar. In diesem Sakrament vertraut die Kirche die Kranken durch die Salbung und das Gebet des Priesters dem Herrn in seinem Leiden und seiner Verherrlichung an, dass er sie aufrichte und rette.

Gespendet werden soll dieses Sakrament den Gläubigen, die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden.

Das Sakrament kann auch wiederholt werden, wenn der Kranke nach empfangener Krankensalbung wieder zu Kräften gekommen war, oder wenn, bei Fortdauer derselben Krankheit, eine weitere Verschlechterung eintritt. Auch Kinder sollen die heilige Salbung empfangen, wenn sie soweit zum Vernunftgebrauch gekommen sind, dass sie durch dieses Sakrament Stärkung erfahren können.

Kranken, die das Bewusstsein oder den Vernunftgebrauch verloren haben, ist das Sakrament zu spenden, wenn sie als gläubige Christen wenigstens einschlussweise um dieses Sakrament gebeten haben, als sie noch bei Bewusstsein waren. Ist der Kranke beim Kommen des Priesters schon verstorben, soll der Priester für den Verstorbenen beten, die Salbung aber kann dann nicht mehr vorgenommen werden, weil Sakramente nur Lebenden gespendet werden können.

Die Krankensalbung erfolgt im Rahmen eines Wortgottesdienstes. Dabei wird der Kranke auf Stirn und Händen mit geweihtem Öl gesalbt.

Vorzubereiten sind – wie bei der Krankenkommunion – Kerzen, Kreuz, Tischdeckchen und evtl. Blumen, dazu noch ein, zwei Wattebällchen, mit denen der Priester die Reste des geweihten Öls von seinen Fingern reiben kann.

Falls der Zustand des Kranken es erlaubt, kann mit der Krankensalbung auch die Krankenkommunion gespendet werden.

Einmal im Monat wird die Krankenkommunion gespendet. Wer gerne daran teilnehmen will, möge sich im Pfarrbüro oder bei Pfarrer Holger Kruschina (Tel. 09436/903279) melden. Die betreffenden Personen werden dann zuvor von uns angerufen und es wird ein Termin vereinbart.

Kontakt

Kath. Pfarramt Mariä Geburt Nittenau
St.-Wolfgang-Straße 11
93149 Nittenau

Telefonnummer: +499436 8257
E-Mail-Adresse: nittenau@bistum-regensburg.de

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