Wenngleich auch kein Sakrament, so begleitet die Kirche verstorbene Gläubige auf ihrem letzten Weg und die Angehörigen in dieser schweren Zeit.
Bitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den Sterbenden noch die Krankensalbung wünschen.
Die „Letzte Ölung“ gibt es nicht mehr, eine Salbung von Toten ist in der Sterbeliturgie nicht vorgesehen. Gerne kommt der Priester auch zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die Anteilnahme beizustehen.
Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn symbolisiert. Auch das Segnen und Besprengen des/der Verstorbenen mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben angebracht.
Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei Nacht besteht die Verpflichtung, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen.
Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, sollten die nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n aus dem Haus schaffen.
Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der Verstorbenen. Dies wird zunehmend relevant, da inzwischen Viele nicht mehr der Gemeinschaft der Kirche angehören. Das ordentliche kirchliche Begräbnis für jemand, der durch einen Kirchenaustritt bekundet hat, dass er dieser Gemeinschaft nciht mehr angehören möchte, ist auch im Sinne des Verstorbenen nicht möglich. Gleichzeitig sollen auch alle Lebensumstände und -entwicklungen seither gut beachtet und sensibel damit umgegangen werden. Wichtig ist: Wir lassen die Angehörigen nicht allein und werden uns bemühen, eine Feierform zu finden, die allen Bedürfnissen gerecht wird!
In unserer Pfarrgemeinde ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut ("Sterbeglocke") mitzuteilen.
Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere Gebetsformen).
In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier statt, meistens in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Meistens schmücken Blumen den Sarg. Eine Aussegnung kann auch als Abschied vor der Kremation gefeiert werden, eine "Urnenaussegnung" gibt es dagegen nicht.
Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen Dienst geschwisterlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu. In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen kurz gewürdigt werden. Nicht nur zu diesem Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll.
Die Beisetzung im Sarg darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden und soll vor Ablauf von 96 Stunden erfolgen. Für Urnenbegräbnisse gilt dieses enge Zeitfenster nicht. Sofern eine Grabstelle nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden. Hierbei ist das Bestattungsinstitut behilflich. In unserer Pfarreiengemeinschaft gibt es drei Begräbnisstätten: die Friedhöfe in Fischbach und Nittenau - Letzterer gehört zum Teil der Stadt, zum Teil der Kirchenstiftung - und den Friedwald in Stefling.
Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen lebendig zu halten.
Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen, besonders in den ersten sechs Wochen nach dem Tod und zum Jahresgedenken laden zum gemeinsamen Gebet für die Verstorbenen ein.
In der Regel zweimal im Jahr laden wir zu einer ökumenischen Andacht in die katholische oder evangelische Kirche alle zu einer Gedenkfeier mit anschließender Begegnung ein, die in den Monaten davor einen lieben Menschen verloren haben.
In der Andacht am Allerheiligennachmittag in der Kirche werden alle Verstorbenen des letzten Jahres noch einmal namentlich vorgelesen, bevor alle auf den Friedhof zum gemeinsamen Gebet ziehen.